Am 26. Juli 1930 fand in Widdelswehr in der Gastwirtschaft von Th. Kleimaker eine öffentliche Versammlung mit dem Ziele zur Bildung einer freiwilligen Feuerwehr statt. Aus dieser Versammlung traten der freiwilligen Feuerwehr Widdelswehr gleich 24 Mitglieder bei.
Das Kommando setzte sich wie folgt zusammen:
(Auszug aus den original Statut der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Widdelswehr von 1930)
Statut
der freiwilligen Feuerwehr
der Gemeinde Widdelswehr
§1.
Zweck der freiwilligen Feuerwehr.
Die freiwillige Feuerwehr ist ein Verein gesunder und kräftiger Männer,
welche die Ehrenpflicht übernommen haben, sich durch regelmäßige Übungen durch
Manneszucht die Gewandtheit, den Mut und die Ruhe anzueignen, die nötig sind,
um bei Feuergefahr möglichst rasch und in zweckmäßiger Weise Hilfe leisten zu können.
Die freiwillige Feuerwehr hat den Zweck, die Errichtung einer Gemeinde-Plicht-Feuerwehr für die Gemeinde
Widdelswehr
entbehrlich zu machen, übernimmt die Einrichtung der im §1 der Polizeiverordnung
Des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Aurich vom 16. Juni 1906 und vom Ober-
Präsidenten von Hannover vom 15. Februar 1908 vorgeschriebenen Abteilungen :
- zur Bedienung der Spritzen;
- zur Ausübung des Steigerdienst; sowie zur Rettung von Menschen, Vieh und Habe ;
- zur Herbeischaffung des Wassers;
- zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Bewachung der geretteten Sachen,
und bildet die vorgeschriebene Ortsfeuerwehr. (§ 15 Abs. 1 am Schlusse a. a. O.)
Sie stellt sich bei Feuergefahr dem Verwalter der Feuerpolizei und dessen
Vertreter als ausführendes Organ zur Verfügung und zwar auch für Fälle der nachbarschaftlichen Löschhilfe. ($ 12 Abs. 1 a. a. O.)
So beschlossen
Widdelswehr, den 13. September 1930.
Das Kommando
Harm Brinkmann Brunke Wurps
Hauptmann stellvertr. Hauptmann
Hinrich Cassens
Schrift- und Kassenführer
Hensmann Bloem Marten Schluiter
1. Obersteiger 2. Obersteiger
Jürgen Kuiper Hinderk Tjbben
1. Spritzenmeister 2. Spritzenmeister
Heiko Frey
Zeugmeister
Genehmigt:
Emden, den 12. November 1930
Der Landrat
(L.S.) I. V.: Müller
|